Ricoh | InfoPrint Solutions Company(TM)

DATENSCHUTZ

InfoPrint Solutions Company, LLC

Globale Datenschutzrichtlinie

Richtlinien

Die InfoPrint Solutions Company, LLC und ihre Tochtergesellschaften (zusammen "InfoPrint") verfolgen die Absicht, sämtlichen maßgeblichen Gesetzen hinsichtlich der Privatsphäre und dem Schutz von Daten gerecht zu werden. Diese Richtlinien spiegeln die Bedeutung wider, die es für uns hat, das Vertrauen unserer Mitarbeiter, unserer Kunden und anderer Personen, die uns ihre persönlichen Informationen anvertrauen, zu gewinnen und zu erhalten.

Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für alle Mitarbeiter von InfoPrint und umfassen alle von InfoPrint verarbeiteten persönlichen Informationen – unabhängig davon, ob sich diese auf interne oder externe Datensubjekte beziehen und an welchem Ort sie verarbeitet werden.

Datum des Inkrafttretens

Diese Richtlinien treten ab dem 1. Juni 2007 in Kraft.

Definitionen

Der Ausdruck "Datensubjekt" bezieht sich im Allgemeinen auf eine natürliche Person, die direkt oder indirekt individuell identifizierbar ist, insbesondere anhand einer Identifikationsnummer oder eines oder mehrerer Faktoren, die für ihre physikalische, physiologische, mentale, ökonomische, kulturelle oder soziale Identität spezifisch sind. Beachten Sie jedoch, dass sich der Ausdruck "Datensubjekt" in bestimmten Ländern, wie z. B. der Schweiz und Italien, auch auf juristische Personen beziehen kann.

Der Ausdruck "Persönliche Informationen" bezieht sich auf alle in beliebiger Form und in beliebigem Format aufgezeichneten Informationen, die sich auf ein identifiziertes oder identifizierbares Datensubjekt beziehen.

Der Ausdruck "Verarbeiten" von persönlichen Informationen bezieht sich auf sämtliche Tätigkeiten, die mit persönlichen Informationen durchgeführt werden – unabhängig davon, ob dies automatisch geschieht oder nicht, wie z. B. das Sammeln, Aufzeichnen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Modifizieren, Wiedergewinnen, Abfragen, Nutzen, Offenlegen, übertragen, Verbreiten, Abrufen oder zum Abruf bereitstellen, Kombinieren, Löschen oder Zerstören von persönlichen Informationen.

Der Ausdruck "Tochtergesellschaft"bezieht sich auf alle Rechtspersönlichkeiten, die direkt oder indirekt von InfoPrint kontrolliert werden.

Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter von InfoPrint

Sämtliche Unternehmen und Funktionen von InfoPrint sind gehalten, ihren Umgang mit Daten in Hinblick auf diese Richtlinien zu überprüfen und Verfahren zu etablieren und bereitzustellen, um diese Richtlinien umzusetzen.

Sämtliche Mitarbeiter von InfoPrint sind gehalten, alle maßgeblichen Gesetze hinsichtlich der Privatsphäre und dem Schutz von Daten und alle entsprechenden Richtlinien und Verfahren von InfoPrint einzuhalten.

Vertraulichkeitsprinzipien

Obwohl sich die Gesetze zu Privatsphäre und Datenschutz von Land zu Land unterscheiden, basieren die meisten Gesetze dieser Art auf den folgenden Vertraulichkeitsprinzipien.Um die Einhaltung aller anzuwendenden Datenschutzgesetze zu gewährleisten und über die Unternehmensgruppe hinweg einheitliche Verfahrensweisen zu etablieren, verpflichtet sich die InfoPrint, die folgenden Prinzipien zur Vertraulichkeit von Daten einzuhalten, mindestens in dem Maße, wie es das jeweils maßgebliche Gesetz erfordert:

Begrenzung der Sammlung, Verwendung und Offenlegung persönlicher Informationen
  • Mitteilung und Einwilligung – Informationen werden angemessen und gemäß der geltenden Gesetze gesammelt und verarbeitet, sowie - sofern erforderlich- mit der Kenntnis oder der Einwilligung des Datensubjekts. Die Art der erforderlichen Mitteilung oder Einwilligung hängt dabei vom Zusammenhang und den Begleitumständen, der Sensibilität der persönlichen Informationen, den angemessenen Erwartungen des Datensubjekts und den gesetzlichen Bestimmungen
  • Spezifischer Zweck – Persönliche Informationen werden nur zu festgelegten, begrenzten und legitimen Zwecken gesammelt und verarbeitet.
  • Nutzungsbegrenzung – Persönliche Informationen werden ohne die vorherige Einwilligung des Datensubjekts nicht auf eine Weise verarbeitet, die nicht dem Zweck entspricht, für die sie ursprünglich gesammelt wurden. Die Art der erforderlichen Einwilligung hängt dabei vom Zusammenhang und den Begleitumständen, der Sensibilität der persönlichen Informationen, den angemessenen Erwartungen des Datensubjekts und den gesetzlichen Bestimmungen ab
  • Angemessenheit der Daten – Die von uns gesammelten persönlichen Informationen werden für die Zwecke relevant und angemessen sein und nicht über diese hinausgehen, für die sie gesammelt bzw. nachträglich vom Datensubjekt freigegeben werden.
  • Direktmarketing – Persönliche Informationen werden ohne Einwilligung des Datensubjekts nicht für Zwecke des Direktmarketings verwendet. Die Einwilligung des Datensubjekts kann in Abhängigkeit der jeweiligen Umstände und gesetzlichen Erfordernisse ausdrücklich oder implizit, im Rahmen eines "Opt-outs" (ausdrückliche Ablehnung) oder "Opt-ins" (ausdrückliche Zustimmung) erfolgen.
  • Automatisierte Entscheidungen – Entscheidungen werden nicht allein auf der Basis einer automatisierten Verarbeitung persönlicher Informationen getroffen, außer in dem Rahmen, in dem es das jeweils maßgebliche Gesetz erlaubt.
  • Weitergabe an Dritte
    • Persönliche Informationen werden an Dritte (einschließlich unserer Tochtergesellschaften) nur für Zwecke übertragen, die denen entsprechen, für die sie ursprünglich gesammelt oder vom Datensubjekt nachträglich freigegeben wurden. Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, durch vertragliche oder sonstige Regelungen, um sicherzustellen, dass an Dritte weitergegebene persönliche Informationen angemessen geschützt werden.
    • Vor der übertragung persönlicher Informationen an Dritte für eigene Marketingzwecke ist die Einholung der Einwilligung des Datensubjekts erforderlich. Die Einwilligung des Datensubjekts kann in Abhängigkeit der jeweiligen Umstände und gesetzlichen Erfordernisse ausdrücklich oder implizit, im Rahmen eines "Opt-outs" (ausdrückliche Ablehnung) oder "Opt-ins" (ausdrückliche Zustimmung) erfolgen.
    • Zu diesen allgemeinen Regeln kann es in Abhängigkeit der jeweils maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen Ausnahmen geben, z. B., wenn die Offenlegung durch ein Gericht angeordnet wird, um ein Gesetz zu erfüllen, um ein Verbrechen zu verhindern oder um einen Rechtsanspruch durchzusetzen.
  • Weitergabe in andere Länder – Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, durch vertragliche oder sonstige Regelungen, um einen angemessenen Schutz für persönliche Informationen zu gewährleisten, die von einem Land in ein anderes weitergegeben werden. Dies betrifft auch die Weitergabe zwischen Tochtergesellschaften. Sofern es gesetzlich erforderlich ist, wird vor der Weitergabe die Einwilligung des Datensubjekts eingeholt. Die Art der erforderlichen Einwilligung hängt in derartigen Fällen vom Zusammenhang und den Begleitumständen, der Sensibilität der persönlichen Informationen, den angemessenen Erwartungen des Datensubjekts und den gesetzlichen Bestimmungen ab.
Verwaltung persönlicher Informationen
  • Qualität – Es werden angemessene Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass persönliche Informationen für ihre vorgesehene Verwendung geeignet und zuverlässig und, sofern dies für die vorgesehene Verwendung notwendig ist, auf dem aktuellen Stand sind.
  • Zugang – Es werden Verfahren bereitgestellt, die Datensubjekten einen angemessenen Zugriff auf ihre persönlichen Informationen bieten. Sofern dies angemessen ist, werden zudem effektive Methoden bereitgestellt, um persönliche Informationen zu korrigieren oder zu löschen.
  • Sicherheit – Es werden angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um persönliche Informationen vor unberechtigtem Zugriff, unberechtigter Verwendung und unberechtigter oder versehentlicher Zerstörung, Modifikation und Offenlegung zu schützen.Das bereitgestellte Sicherheitsniveau wird dabei dem Risiko und der Sensibilität der persönlichen Informationen angemessen sein.
  • Datenaufbewahrung – Persönliche Informationen werden in einer Form, die eine Identifizierung von Datensubjekten erlaubt, nicht länger gespeichert, als es für die Zwecke, für die sie gesammelt wurden oder in die vom Datensubjekt eingewilligt wurde, notwendig ist, außer für gesetzlich vorgesehene Zwecke wie z. B. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
Verantwortlichkeit und Durchsetzung
  • Verantwortlichkeit – Innerhalb von InfoPrint werden Datensubjekte ausgewählt, die für die Einhaltung von Gesetzen zu Privatsphäre und Datenschutz sowie unseren Richtlinien und Verfahren verantwortlich sind.
  • Durchsetzung – Es werden interne Kontrollsysteme bereitgestellt, um die Einhaltung von Gesetzen zu Privatsphäre und Datenschutz sowie unseren Richtlinien und Verfahren zu kontrollieren.
  • Umgang mit Beschwerden – Es werden ein angemessenes Verfahren für die Untersuchung und Lösung von Beschwerden und Einwänden in Bezug auf unseren Umgang mit Daten bereitgestellt und angemessene Schritte unternommen, um unsere Verfahrenweisen den Datensubjekten nahe zu legen, die uns ihre persönlichen Informationen anvertrauen.
Verwandte Informationen:
Kontakt-Informationen


phone icon 00-800-77468464¹


email icon infoprint@quantumtm.com

1. Gebührenfrei aus dem dt. Festnetz.